... die Aufbahrung zu Hause möglich ist
... man der/dem Verstorbenen persönliche Kleider anziehen darf
... die Angehörigen auf Wunsch bei der Einsargung mithelfen können
... die Urnenbeisetzung nicht zwingend auf dem Friedhof stattfinden muss
... die Asche auch auf einem Berg oder im Wald eigenhändig verstreut werden kann
... die Asche dem Wasser übergeben werden darf (Fluss, See, etc.)
... die Aufbewahrung der Asche auch zu Hause möglich ist
... ein Teil der Asche als Erinnerung behalten werden kann
... man persönliche Andenken mit in den Sarg geben darf (Fotos, Zeichnungen, Muscheln, etc.)